- Für alle vertraglichen Vereinbarungen und deren Erfüllung, insbesondere für Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abnehmers, insbesondere auch solche in Bestellungen und Bestellformularen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- Unsere Angebote sind stets freibleibend. Muster und Abbildungen von Artikeln können nur annähernd sein. Änderungen bleiben vorbehalten. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers bestätigen oder ihm die Ware zusenden.
- Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro, zuzügl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Behältermiete und Rollgeld gehen zu Lasten des Empfängers. Die Kosten für Fracht und Verpackung werden in Rechnung gestellt.
- Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die versprochene Lieferung nicht verfügbar ist. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihm eventuell erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
- Wir bemühen uns, gewünschte Lieferzeiten einzuhalten, eilige Aufträge auch zu beschleunigen, können jedoch hierfür keine Garantie übernehmen. Lieferzeiten und Lieferfristen sind stets unverbindlich und annähernd angegeben.
- Mehr- oder Minderlieferungen von 10 % bei verarbeiteter Ware sind gestattet. Berechnet wird die gelieferte Menge, Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Abnehmer würde dadurch unangemessen benachteiligt.
- Die Wahl des Versandweges und der Versandmittel bleibt uns überlassen.
- Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, sonst mit Verlassen unseres Lagers, auf den Abnehmer über.
- Transportverzögerungen gehen zu Lasten des Abnehmers, soweit sie nicht von uns verschuldet sind.
- Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, bankübliche Zinsen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu berechnen.
- Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Wechsel oder Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Wir behalten uns vor, gegen Rückgabe der Wechsel oder Schecks Barzahlung zu verlangen.
- Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder liegen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Abnehmers vor, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, zu verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückzuhalten, noch nicht bezahlte Lieferungen auf Kosten des Bestellers zurückzuholen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang des Produktes oder wenn sich der Mangel erst später zeigt, unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
- Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängel umfasst nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.
- Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder bei erheblichem Mangel vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei neu hergestellten Sachen haften wir ein Jahr ab Lieferung oder Annahme.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch wird unsere Haftung auf Schadensersatz wie folgt eingeschränkt:
a. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird gehaftet nur für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. b. Bei Vorsatz einfacher Erfüllungsgehilfen, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen wird gehaftet nur begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Begrenzung gilt nicht für Schäden infolge Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Sie gilt auch nicht gegenüber Verbrauchern. c. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haften wir in Abweichung von lit. c1) auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt wie unter c2). Als Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. d. Unberührt bleiben die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung im Fall einer Zusicherung. Bei einer sonstigen Pflichtverletzung, insbesondere einem Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug oder Delikt übernehmen wir keine weitergehende Haftung als vorstehend geregelt. e. Unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Mitarbeiter haften nicht weiter als wir selbst.
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (einschließlich der Kontokorrentforderungen) unser Eigentum.
- Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Bei einem Weiterverkauf auf Kredit ist er verpflichtet, unser Vorbehaltseigentum zu sichern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
- Der Abnehmer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Abnehmer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Wir sind berechtigt, vom Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu verlangen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
- Wird die Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, gelten wir als Hersteller und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen.
- Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich zu benachrichtigen.
- Sollte über das Vermögen des Abnehmers das Konkurs- oder Vergleichsverfahren angemeldet, aber noch nicht eröffnet werden, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen; für diesen Fall wird unser Recht, Grundstücke und Betriebsräume des Abnehmers zu betreten, unwiderruflich vereinbart. Gleichzeitig erlischt das Veräußerungs-, Be- und Verarbeitungsrecht des Abnehmers.
- Der Abnehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und zu verwahren.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Düren.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Düren.
- Die Rechtsbeziehung zwischen dem Abnehmer und uns unterliegt im Übrigen ausschließlich dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.